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    Allgemeine Geschäftsbedingungen

    1. Geltungsbereich

    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche zwischen der EightSix GmbH (nachfolgend „EightSix") und ihren Kunden geschlossenen Verträge über Leistungen im Bereich Sonic Branding, Musikstrategie, Sync- und Lizenzierung, Kampagnen sowie zugehörige Beratungs- und Produktionsleistungen. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur wirksam, wenn EightSix ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt.

    2. Vertragsschluss

    Angebote von EightSix sind freibleibend. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung von EightSix, spätestens jedoch mit Aufnahme der Leistungserbringung zustande.

    3. Leistungsumfang

    Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.

    4. Vergütung und Zahlungsbedingungen

    Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen von EightSix innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Alle Preise verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

    5. Nutzungsrechte

    Nutzungsrechte an von EightSix erbrachten Leistungen werden dem Kunden im vertraglich vereinbarten Umfang eingeräumt — regelmäßig erst nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung. Rechte Dritter (insbesondere Rechte von Musikern, Komponisten und Verlagen) bleiben hiervon unberührt und sind gesondert zu klären bzw. zu lizenzieren.

    6. Mitwirkung des Kunden

    Der Kunde stellt EightSix rechtzeitig alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Freigaben zur Verfügung. Verzögerungen aus dem Verantwortungsbereich des Kunden verlängern vereinbarte Fristen entsprechend.

    7. Gewährleistung und Haftung

    EightSix haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet EightSix nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, und zwar begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

    8. Vertraulichkeit

    Beide Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und nur zum Zweck der Vertragserfüllung zu nutzen.

    9. Referenzen

    EightSix ist berechtigt, den Kunden nach Abschluss des Projekts als Referenz zu nennen und ausgewählte Ergebnisse zur Eigendarstellung (z. B. Case Studies, Award-Einreichungen, Portfolio) zu verwenden, sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich widerspricht.

    10. Schlussbestimmungen

    Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist — soweit gesetzlich zulässig — Berlin. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

    Stand: 2. Juli 2026